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220194

(2000) Oper im 20. Jahrhundert, Stuttgart, Metzler.

Oper im Dritten Reich

Michael Walter

pp. 155-182

Die Ernennung Adolf Hitlers zum deutschen Reichskanzler am 30. Januar 1933 löste in den deutschen Opernhäusern keinen Kulturschock aus. Hitler war, das darf nicht vergessen werden, »noch nicht im Besitz der Staatsgewalt. Er teilte sie mit dem Reichspräsidenten und der Reichsregierung. Nur im Einvernehmen mit ihnen konnte er dem Staatsapparat Weisungen erteilen. Auch der Reichstag und die Reichsländer hatten noch einen Anteil an der Staatsgewalt«.1 Hitlers politische Situation war, wie Eberhard Jäckel resümierte, zunächst durchaus prekär. Als starker Mann der Regierung galt Papen. Daß die neue Regierung autoritär zu regieren gedachte, war nicht zu übersehen, doch war dies nicht neu. Schon seit der Regierung Brüning befand sich die Weimarer Republik auf dem Weg zum autoritären Staat1a. Freilich beschleunigte sich die Entwicklung, nachdem Hitler Reichskanzler geworden war: am 4. Februar unterschrieb Hindenburg die ›Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes‹ und setzte damit zum erstenmal Grundrechte außer Kraft. Am 28. Februar folgte dann die ›Verordnung zum Schutz von Volk und Staats mit der das Recht auf persönliche Freiheit, auf Meinungs- und Pressefreiheit und andere nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung vorübergehend aufhebbare Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Zudem erhielt die Reichsregierung die Möglichkeit, Länderbefugnisse vorübergehend wahrzunehmen. Damit war die formale Rechtsgrundlage von Hitlers Herrschaft geschaffen. Sie wurde ergänzt durch die Übertragung der Gesetzgebungsvollmacht vom am 5. März neugewählten Reichstag auf die Regierung und der entsprechenden Bestätigung durch den Reichsrat bzw. der Unterzeichnung des »Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich« vom 24. März 1933.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-476-03796-1_6

Full citation:

Walter, M. (2000)., Oper im Dritten Reich, in U. Bermbach (Hrsg.), Oper im 20. Jahrhundert, Stuttgart, Metzler, pp. 155-182.

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