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148799

(1989) Isagoge in die phänomenologische Apophantik, Dordrecht, Springer.

Die Frage nach den Beziehungen zwischen den drei verschiedenen Stufen bzw. Schichten der Apophantik und den drei verschiedenen Evidenzen im Urteilen

George Heffernan

pp. 144-185

Die Antwort auf die Frage danach, wie sich die drei verschiedenen Stufen bzw. Schichten der Apophantik einerseits und die drei verschiedenen Evidenzen im Urteilen andererseits zueinander verhalten, ist schon durch den Versuch, festzustellen, um welche Stufen bzw. Schichten der Apophantik und um welche Evidenzen im Urteilen es sich bei den drei verschiedenen Stufen bzw. Schichten der Apophantik und bei den drei verschiedenen Evidenzen im Urteilen im Sinne der Dreischichtung der formalen Logik als formaler Apophantik bzw. apophantischer Analytik überhaupt handelt, weitgehend vorweggenommen worden und läßt sich also folgendermaßen zusammenfassen: In der Tat gibt es keine präzise "eins-zueins-correspondentia" zwischen einerseits der Formenlehre, der Konsequenzlehre bzw. -logik und der Wahrheitslogik und andererseits dem verworrenen Urteilen bzw. der Evidenz der Verworrenheit, dem deutlichen Urteilen bzw. der Evidenz der Deutlichkeit und dem klaren Urteilen bzw. der Evidenz der Klarheit; vielmehr stimmen, erstens, die reine Formenlehre und das Urteilen im weitesten Sinne bzw. die Evidenz im weitesten Sinne, zweitens, die pure Konsequenzlehre bzw. -logik und das deutliche Urteilen bzw. die Evidenz der Deutlichkeit und, drittens, die formale Logik der möglichen Wahrheit und das klarea Urteilen bzw. die Evidenz der KlarheitA miteinander überein, und darin liegt auch die echte correspondentia zwischen den drei verschiedenen Stufen bzw. Schichten der Apophantik und de drei verschiedenen Evidenzen im Urteilen, die der Dreischichtung der apophantischen Analytik zugrunde liegt.

Publication details

DOI: 10.1007/978-94-009-2560-1_9

Full citation:

Heffernan, G. (1989). Die Frage nach den Beziehungen zwischen den drei verschiedenen Stufen bzw. Schichten der Apophantik und den drei verschiedenen Evidenzen im Urteilen, in Isagoge in die phänomenologische Apophantik, Dordrecht, Springer, pp. 144-185.

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