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Phantasie und Glaubensmodifikation

Liangkang Ni

pp. 93-131

Zwei fundamental verschiedene Begriffe von Phantasie stellt Husserl 1910 fest und nennt einen der beiden Begriffe "Inaktualität" (XXIII, 299, Anm. 4). Inaktualität ist hier gleichbedeutend mit Neutralität, Nichtsetzung usw. und steht im Gegensatz zu Aktualität125, Positionalität, Setzung u.dgl., wenn sich diese terminologischen Gegensätze auch nicht völlig decken. Nach dieser Bestimmung Husserls steht Phantasie allen setzenden Akten gegenüber. Diese Bedeutung der Phantasie taucht bereits in den Logischen Untersuchungen auf. Dort versteht Husserl unter Phantasie als einem nicht-setzenden Akt "bloß Vorstellen", "bloß Verstehen" im Gegensatz zum Akt des belief. In diesem Sinn sagt Husserl: "Jedem Akt des belief entspricht als Gegenstück eine "bloße Vorstellung', welche dieselbe Gegenständlichkeit und in genau gleicher Weise, d.i. auf Grund einer identischen Materie vorstellig macht wie jeder Akt des belief und welche sich von ihm nur dadurch unterscheidet, daß sie die vorgestellte Gegenständlichkeit, statt sie in der Weise der Seinsmeinung zu setzen, vielmehr dahingestellt sein läßt." (LU II/1, A 452/B1 485 f.) Das bedeutet, daß sich alle Bewußtseinsakte in zwei Gruppen teilen lassen, je nachdem, ob sie das Sein ihrer Gegenstände intendieren oder nicht. Die erste Gruppe bilden die Akte des belief die zweite diejenigen der Phantasie, die Husserl in den Logischen Untersuchungen auch als "qualitative Modifikation"126 und später als "Neutralitätsmodifikation" (Ideen I, §§ 109, 111 usw.) bezeichnet.

Publication details

DOI: 10.1007/978-94-011-4693-7_4

Full citation:

Ni, L. (1999). Phantasie und Glaubensmodifikation, in Seinsglaube in der Phänomenologie Edmund Husserls, Dordrecht, Springer, pp. 93-131.

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